Heiliger Julius I., Papst und Bekenner von Rom, + 12.4.352 - Fest: 12. April

       

Julius, von Geburt ein Römer, wurde am 6. Februar 337 zum Papst erwählt. Die morgenländischen Bischöfe der arianischen Sekte, die man wegen des Eusebius von Nikomedien, eines ihrer eifrigsten Parteigänger, Eusebianer nannte, schickten ihm alsbald Gesandte, um den heiligen Athanasius über mehrere fälschlich ersonnene Verbrechen anzuklagen. Der heilige Patriarch von Alexandrien, dem diese Umtriebe zu Ohren kamen, sandte ebenfalls Abgeordnete nach Rom, um seine gerechte Sache zu verteidigen. Beide Teile hatten eine öffentliche Unterredung. Allein die Verteidiger der Eusebianer wurden zu Schanden gemacht und zu schmähvollem Stillschweigen genötigt. Indes beriefen sie sich auf ein Concilium, wo die Sache neuerdings untersucht werden sollte. Der Papst, um ihrem Wunsch zu willfahren, hielt eines zu Rom im Jahr 341. Der heilige Athanasius, Marcellus von Ancyra, Asklepas von Gaza, Paul von Constantinopel, Lucius von Hadrianopolis, der, gleich seinem Vorgänger Eutropius, unter erlogenem Vorwand, durch List und Gewalt der Arianer, seines heiligen Amtes entsetzt worden, wohnten demselben bei. Die Eusebianer aber kamen nicht dahin, obgleich sie dazu dringend eingeladen worden waren. Sie versammelten vielmehr ein sogenanntes Concilium zu Antiochien, wo sie den heiligen Athanasius seines Stuhles unwürdig erklärten, und an dessen Stelle einen gewissen Gregorius aus Kappadocien, der ihrer Partei zugetan war, einsetzten.

 

Da sie aber die mit den Briefen des Papstes beauftragten Priester über die Zeit, die man ihnen zum Erscheinen bestimmt hatte, zurückgehalten, und dies weil sie nicht nach Rom sich verfügen wollten, suchten sie wenigstens ihre Weigerung des Gehorsams so gut als möglich zu beschönigen: sie schrieben also an den Statthalter Christi einen Brief, in dem sie sehr kahle Entschuldigungen vorbrachten, warum sie sich in Rom zum Concilium nicht hätten einfinden können. Sie entblödeten sich nicht, über Kürze der anberaumten Frist zu klagen, schützten auch den persischen Krieg vor, und bemerkten, dass Julius allein, nicht die anderen Bischöfe geschrieben, und dass er seinen Brief nur an einige gerichtet habe. Übrigens sprachen sie mit scheinbarer Ehrerbietung von der Kirche zu Rom, deren Vorrang sie eingestanden, und die sie die Schule der Apostel und den Sitz der Frömmigkeit nannten. Julius fühlte aber die ganze Nichtigkeit ihrer vorgeschützten Ursachen. Er untersuchte daher im römischen Concilium die Sache des heiligen Athanasius, der von allen Beschuldigungen, so die Eusebianer wider ihn erhoben, als unschuldig freigesprochen, und im Besitz des Stuhles von Alexandrien bestätigt wurde. Auch erkannte er die Rechtgläubigkeit des Marcellus von Ancyra an, der ein orthodoxes Glaubensbekenntnis eingereicht hatte. Dann entließ er die morgenländischen Bischöfe wieder nach Hause, versah sie mit Briefen voll der Kraft und apostolischer Würde, und setzte jeden in die Rechte seiner Kirchen ein, deren sie die Arianer beraubt hatten. Auf diese Weise übte er die Gerichtsbarkeit aus, die ihm der Vorrang seines Stuhles über die ganze katholische Kirche verlieh.

 

Der heilige Papst schrieb auch an die Morgenländer, das heißt, an die Eusebianer, die, nachdem sie auf einen Kirchenrat gedrungen, dennoch sich dabei nicht einfinden wollten. Das Sendschreiben, das durch den Comes Gabianus in den Orient gelangte, ist eines der köstlichsten Denkmale des christlichen Altertums. Man findet darin einen männlichen Geist, eine gründliche Beurteilungskraft, eine unerschütterliche Festigkeit, die aber durch Sanftmut und Liebe gemildert wurde. In Beziehung auf die Sache des heiligen Athanasius und des Bischofs Marcellus drückt sich der Heilige also aus: „Liebe Brüder, die Urteile der Kirche werden nicht mehr nach dem Evangelium gesprochen, sondern entschieden durch Verbannung und Tod . . . Wären sie (Athanasius und Marcellus) schuldig gewesen, so hätte man uns schreiben sollen, auf dass der Ausspruch durch alle geschehen wäre, denn es waren Bischöfe und Kirchen, die litten. Auch waren es keine gemeine Kirchen, sondern solche, die die Apostel durch sich selbst regiert haben. Warum schreibt ihr nicht an uns, vorzüglich über das, was die Kirche von Alexandrien betrifft? Wusstet ihr denn etwa nicht, dass es Gebrauch sei, zuerst an uns zu schreiben, auf dass von hier aus möge bestimmt werden, was da recht sei? Ward ein Verdacht wider den Bischof dort gehegt, so hätte die Sache unserer Kirche müssen vorgelegt werden. Jetzt, da man uns nicht in Kenntnis gesetzt, und man alles nach Belieben getan hat, verlangt man von uns, wir sollen, ohne Sachkenntnis, alles, was da vorgegangen ist, genehmigen. Das sind nicht die Anordnungen des Paulus, das ist nicht die Überlieferung unserer Väter, es ist eine ganz neue Verfassungsart . . . Ich beschwöre euch, mit gutem Herzen anzunehmen, was ich für das öffentliche Wohl schreibe. Ich berufe mich ja nur auf das, was ich empfangen habe, vom gottseligen Apostel Petrus, und würde dessen nicht erwähnen, denn ich meine, dass es allen bekannt sein müsse, wenn das Geschehene mich nicht dazu zwänge.“

 

Diese Stelle ist sehr wichtig, indem sie ein kräftiges Zeugnis gibt, von den, von allen Kirchen anerkannten, Rechten des apostolischen Stuhls zu Rom, vor den alle Sachen von gewisser Wichtigkeit gebracht werden müssen, „auf dass von hier aus möge bestimmt werden, was da recht sei“. Wie hätte Julius, dessen Brief, obgleich er große Gräuel rügt, doch im Geist der herzlichsten Liebe und der zartesten Bescheidenheit geschrieben ist, solche Ansprüche äußern wollen, äußern dürfen, wären nicht die Rechte der Nachfolger des heiligen Petrus zu Rom allgemein anerkannt worden? Er hatte keine äußere Macht, und jene Eusebianer, unter denen der Patriarch von Antiochien, dem ersten Sitz im Morgenland, wurden unterstützt von der mächtigen Hofgunst. Aber keine Stimme erhob sich im Morgenland, jene Behauptung des römischen Bischofs zu rügen. Sokrates und Sozomenus, wie schon oben bemerkt worden, erkannten die Gültigkeit seiner Ansprüche an. Sokrates bemerkt auch, dass Sabinus, ein Geschichtsschreiber, der der Partei des Macedonius anhing, in seine, nicht auf uns gelangte, Sammlung von Concilien den Brief der Eusebianer an Julius eingerückt habe, nicht aber des Julius Antwort. Würde er diese mit Stillschweigen übergangen sein, wenn er geglaubt hätte, ungegründete, vermessene Ansprüche des Bischofs zu Rom rügen zu können? Sabinus mag wohl gewusst haben, warum er diesen schönen Brief umschlich.

 

Da indessen dieses Sendschreiben nicht den gewünschten Eindruck auf die Eusebianer machte, ersuchte Julius den abendländischen Kaiser Constans, er möge an seinen Bruder Constantius schreiben, auf dass man durch Zusammenberufung eines allgemeinen Conciliums den Spaltungen, so die Kirche zerrütteten, abhelfen könne. Die Eröffnung desselben geschah wirklich zu Sardica, in Illyrien, im Monat Mai 347. Der heilige Athanasius und Marcellus von Ancyra wurden darin als rechtgläubig und unschuldig anerkannt, auch entsetzte man etliche arianische Bischöfe ihres Amtes, und veranstaltete 21 Disciplinarsatzungen. Die erste verbot die Versetzung von einem Stuhl auf den andern. Dadurch wollte man dem Ehrgeiz den Weg abschneiden, und das Heiligtum vor den Unheilen verwahren, die das Beispiel des Eusebius von Nikomedien befürchten ließ. Der 3., 4. und 7. Kanon räumte dem, durch eine Provinzialsynode abgesetzten, Bischof das Recht ein, an den Bischof in Rom zu appellieren.

 

Der heilige Julius starb am 12. April 352, nachdem er der Kirche fünfzehn Jahre, zwei Monate und sechs Tage vorgestanden war. Graf von Stolberg sagt sehr schön von ihm: „Julius hat das Schifflein der Kirche gesteuert in stürmender Zeit mit erleuchteter Weisheit und kräftiger Festigkeit, mit apostolischem Eifer und mit sanftem evangelischen Sinn. Sein Andenken wird der Kirche heilig sein, so lange sie besteht, das heißt, bis ans Ende der Tage.“ Sein Name steht in den ältesten Kalendern der römischen Kirche.